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In der neuen Welt gibt es kein einschränkendes Weingesetz!

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Aus der Reihe Ungesunde Vorurteile und falsches Halbwissen über die neue Welt gibt es heute das Thema: In der neuen Welt gibt es kein einschränkendes Weingesetz! An dieser Stelle eine meiner liebsten Fragen aus meinem Weinquiz als Denkanstoß: Welches Mittel zur Weinschönung ist in Deutschland nicht erlaubt? Bentonit Kupfercitrat Polyvinylpyrrolidon (PVPP) Gelatine Flüssigtannin Metaweinsäure Korrekt: Keines der genannten Schönungsmittel ist in Deutschland verboten! In den meisten Weinbauländern der neuen Welt gibt es jeweils ein Weingesetz, in dem der Weinbau und die Weinproduktion, sowie die Kennzeichnung, ähnlich dem europäischen Weingesetz geregelt und definiert sind. Hier einige Eckpunkte im Überblick als Beispiel: Weinrecht in den USA: Die den Weinbau kontrollierende Bundesbehörde ist das Bureau of Alcohol, Tobacco and Firearms (ATF). 1978 wurden die ersten Appelletionen, die American Viticultural Areas (AVA) definiert. Wird eine Region als Herkunftsbezeichnung angegeben müssen mindestens 85 % des Weines von Trauben aus dieser Region stammen. Bei den Rebsortenweinen, Varietal Wines, müssen mindestens 75 % des Weins aus der erwähnten Sorte bestehen. Wird dazu noch das Ursprungsgebiet angegeben, müssen 100 % der Trauben von dort kommen. Wird bei einem Rebsortenwein eine Einzellage erwähnt müssen 95 % der Trauben aus dieser Lage stammen. Ist der Jahrgang mit angegeben, muss der Wein Beitrag lesen →

Der Beitrag In der neuen Welt gibt es kein einschränkendes Weingesetz! erschien zuerst auf der Ultes.


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